• lulztard@feddit.de
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    1 year ago

    Krass, daß Polizisten grundsätzlich nicht einfach dokumentiert werden dürfen. Wo Staatsgewalt eigesetzt wird, hat Dokumentation erlaubt zu sein. Punkt. Keine Diskussion.

    • Ihnivid@feddit.de
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      1 year ago

      Das ist was ganz anderes, da geht es um die Sicherheit der Kinder! Findest du es etwa gut, dass Kinder Opfer sexueller Gewalt werden!?

      • germanatlas@lemmy.blahaj.zone
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        1 year ago

        Nein, und deswegen fordere ich auch Kameras in allen Räumen in Häusern von Politikern. Diese Kameras filmen rund um die Uhr und streamen live auf Twitch

    • amki@feddit.de
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      1 year ago

      Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

      Äh ja? Ist kein Tonträger. Einfach mal lesen…

  • scorpionix@feddit.de
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    1 year ago

    Weil sich ein verbaler Streit entwickelte, schaltete einer der Beamten seine Bodycam mit Tonaufnahme ein, nachdem er das angekündigt hatte. Daraufhin filmte der Beifahrer mit seinem Smartphone ebenfalls. Der Polizist wies ihn darauf hin, das sei eine Straftat, der Mann hörte aber nicht auf zu filmen, das Telefon wurde beschlagnahmt.

    Regeln für dich, aber nicht für mich oder wie?

    Vorher hatte eine andere Richtergruppe des Landgerichts eine andere Rechtsauffassung vertreten. Im Streit um die Beschlagnahme des Smartphones hatte eine Beschwerdekammer dem Beifahrer recht gegeben. Nach Überzeugung dieser Richter war die Situation nicht mehr vertraulich, weil die Bodycam das Gespräch aufnahm. Der Beamte könne sich ohnehin nicht unbefangen äußern, weil er damit rechnen müsse, dass das Gesagte später in Ermittlungsakten stehe.

    Kann mir da jemand den Ablauf des Prozesses erklären? Warum waren mehrere Gruppen an Richtern involviert und warum kann die eine die andere überstimmen?

    • yA3xAKQMbq@lemm.ee
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      1 year ago

      Warum waren mehrere Gruppen an Richtern involviert und warum kann die eine die andere überstimmen?

      So wie ich das lese sind das zwei Prozesse vor dem gleichen Gericht gewesen. Im ersten hat der Beifahrer auf Herausgabe des beschlagnahmten Handys geklagt, dabei wurde nebenbei festgestellt, dass die Vertraulichkeit nicht gegeben ist.

      Vermutlich hat sich die StA da gedacht, wir haben hier gerade eh nichts wichtiges zu tun, da lassen wir doch einfach noch mal drüber entscheiden, und weil wir schon mal hier sind machen wir das direkt vor dem LG, dann hat das auch in Zukunft Gewicht.

      https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170579.polizeigewalt-zweckentfremdeter-abhoerparagraf.html

      • scorpionix@feddit.de
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        1 year ago

        So wie ich das lese sind das zwei Prozesse vor dem gleichen Gericht gewesen.

        So hatte ich das auch zuerst verstanden, aber warum wurde dann nicht einfach auf das vorherige Urteil verwiesen, sondern die ganze Sache noch mal aufgerollt?

        In dem Fall wäre das wohl eine Sache für das OLG, aber der Beklagte scheint sich ja dagegen entschieden zu haben.

        • yA3xAKQMbq@lemm.ee
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          1 year ago

          TBH ist es mir auch zunehmend unklar.

          Der ganzen Sache geht das voraus: https://openjur.de/u/2470726.html

          Das ist also schon vor dem AG gewesen, der Beklagte hat Berufung eingelegt, und das LG hat dann o.g. Urteil gesprochen. Begründung des AG war § 201 StGB.

          Wie das jetzt wieder beim gleichen LG gelandet sein soll, ist mir schleierhaft, weil wenn die StA gegen das Urteil des LG Revision eingelegt hätte, wäre ja der BGH zuständig gewesen.

          Also entweder habe ich da irgendwas in der StPO nicht richtig verstanden (ist möglich) oder die FAZ redet wirr. Ich finde auch kein neues Urteil bei openjur oder dejure und keine weiteren Pressemitteilung oder -artikel dazu

  • S3verin@slrpnk.net
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    1 year ago

    Verboten ist das Mitschneiden von nicht öffentlichen Unterhaltungen.

    War der Polizist nun in seinem Job auf einem öffentlichen Platz oder haben die ein Kaffekränzchen abgehalten?! Wie soll das denn nicht noch öffentlicher gehen?

  • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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    1 year ago

    Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht, das ist eine Straftat!

    Das ist hier ein krasses Fehlurteil, natürlich darf man in der Öffentlichkeit Polizist*innen filmen. Polizist*innen im Dienst sind immer in der Öffentlichkeit.

  • daw_germany@feddit.de
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    1 year ago

    Was ist das für ein lächerliches Urteil? In welchem Fall sollte es dazu kommen das eine Aufnahme einem Polizisten schadet, vorausgesetzt er/sie verhält sich legal? Was für ein Haufen pretentious Bullenscheiße …

  • arrr@lemmy.dbzer0.com
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    1 year ago

    In USA sehen wir doch, wie wichtig solche Aufnahmen sein können. Verstehe nicht, warum das nicht erlaubt ist. Klar, dass solche Aufnahmen dann nicht einfach veröffentlicht werden dürfen ist verständlich, aber wenigstens zur eigenen Absicherung muss sowas erlaubt werden.

    • ratatosk@feddit.de
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      1 year ago

      Verstehst du wirklich nicht, warum der Staat verbietet, Polizisten bei der Arbeit zu filmen? :)

  • geissi@feddit.de
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    1 year ago

    Nach ihren Angaben ist die Entscheidung rechtskräftig, weil der Verurteilte nicht mit einer Revision gegen sie vorgeht.

    Nicht gerade gut für die künftige Rechtssicherheit

  • amki@feddit.de
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    1 year ago

    Bei der Kontrolle verhielt sich der Beifahrer widerspenstig und wollte seinen Ausweis nicht zeigen.

    Warum sollte er auch? Muss er? Ich wüsste nicht warum.

    • TwoCubed@feddit.de
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      1 year ago

      Leider muss er das schon. Jeder muss nach Aufforderung der Polizei sich ausweisen können. Kann aber auch bullshit Halbwissen meinerseits sein.

      • Int_not_found@feddit.de
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        1 year ago

        Das ist schon viel Halbwissen. Jede Person in Deutschland muss ausweisende Dokument (sprich Perso oder Reisepass) besitzen. Man muss sie aber nicht bei sich führen.

        Auf der anderen Seite kann ein Polizist der Situation angemessenende Mittel anwenden, um die Personalien einer Person festzustellen.

        Was angemessen ist, ist immer ein gewisses Spektrum. Beim Verdacht auf eine Straftat kann es durchaus ein Gang aufs Revier bedeuten. Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.

        • Spzi@lemm.ee
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          1 year ago

          Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.

          Aber das ist doch nur eine Frage von Mißtrauen und Kreativität. Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.

          • Int_not_found@feddit.de
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            1 year ago

            Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.

            Du hast das zentrale Problem unseres Polzeiapperats erkannt. Wer kontrolliert eigentlich die Polizei? Wen soll man ansprechen, wenn sich ein Polizeibeamter falsch verhält?

            Das ist in diesem Fall halt möglicherweise der Kumpel des entsprechenden Beamter, der mit ihm schon seit Jahren auf der Wache sitzt.

  • hillimor@discuss.tchncs.de
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    1 year ago

    Inzwischen reihen sich solche Nachrichten doch schön aneinander. Ich will und werde diese Bananenrepublik verlassen, genau wegen so einer Scheisse.

    Ja ich weiß ist überall problematisch bla bla, ich hab nur für mich gemerkt hier in DE kann ich einfach nicht mehr…

    • Reinsch@feddit.de
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      1 year ago

      Ja man. Japan let’s go. Klar, erzkonservative, rigide Regierung mit offensichtlichen Problemen, aber dafür kann ich mir meine Tränen an meinem Body-Pillow trocknen.

        • Reinsch@feddit.de
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          1 year ago

          Woah. Das ist schnell eskaliert. Ich war schon mehrere in Japan und ich muss leider kurz den Moralapostel spielen… Erstmal schon Mal schwierig als Tourist (bewusst nicht gegendert) in ein Land zu gehen mit dem primären Ziel Sex zu haben ist schon Mal schwierig. Gerade Japan ist doppelt schwierig, weil das in die Kerbe “Sextourismus in Asien” schlägt und schön zur Fetischisierung von Asiat:innen beiträgt. Dann ist das Video sowas von fern von der Realität aus mehreren Gründen. 1. Du wirst keine Frauen in ner Kneipe aufreißen und dann am selben Abend in ein Bett bekommen. Heißt nicht, dass das nie funktionieren würde. Aber der/die Durchschnittsjapaner:in ist auf den ersten Momenten tendenziell verschlossen über Fremden, speziell wenn du Ausländer bist. Außer du gerätst an sog. Gaijin-Hunter, die die Gesellschaft von Ausländern extra suchen sage ich jetzt Mal so. 2. Prostitution und Drogen sind in Japan verboten, natürlich schützt das nicht davor dass es stattfindet. Aber gerade als Ausländer dort solltest du dich besonders davor hüten illegale Dinge zu tun. Leider ist Xenophobie dort ein Thema, außerdem ist die Justiz auch etwas speziell… Ich sage Mal so, man ist sehr stolz darauf eine sehr hohe Quote zu haben an gelösten Polizeifällen. Sprich du wirst so lange verhört bist du gestehst. 3. Stichwort Xenophobie: sollte man Mal ein Rotlicht Etablissement finden, die Chancen sind sehr hoch, dass du nicht reingelassen wirst. Auch in Love-Hotels kann es passieren, dass du rausgeschmissen wirst. Der Dude im Video wird eine Menge Geld ausgegeben haben um sich die Escort Damen leisten zu können, die augenscheinlich auch über die üblichen Leistungen hinausgehen und/oder Connections zu haben ggf. auch zur Yakuza oder Yakuza-nahen Leuten. Zusammenfassung: Ziemlich ekeliges und realitatsfernes Video. Keine Ahnung, ich bleib lieber bei meinen Pokémon-Plushies und Okonomiyaki um Spaß in Japan zu haben.

      • hillimor@discuss.tchncs.de
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        1 year ago

        Tatsächlich gute Frage, für mich bieten sich aus persönlichen Gründen NL und Schweiz an. Beides schon besucht auch länger, NL hat bisher die Nase etwas vorn…

        Ob sich das auszahlt werde ich sehen, aber irgendeine Veränderung muss sein.