Wenn Städte in ihren Amtsblättern Bürgern zu runden Geburtstagen gratulieren, benötigen sie dafür die Einwilligung der Jubilare. Das verlangt die Datenschutzverordnung. Nun liegt der Stadt Tübingen eine Beschwerde vor.
Wenn Städte in ihren Amtsblättern Bürgern zu runden Geburtstagen gratulieren, benötigen sie dafür die Einwilligung der Jubilare. Das verlangt die Datenschutzverordnung. Nun liegt der Stadt Tübingen eine Beschwerde vor.
Ich glaube da ist der Artikel etwas am Punkt vorbei. In Tübingen gibt es kein Amtsblatt Sondern Statteilspezifische Mitteilungsblätter, die man wohl nicht mal einfach so runter laden können soll sondern digital Abonnieren (die dowload-links sind jedoch nicht besonders geschützt). Kann mir kaum vorstellen dass es verboten ist zu Gratulieren. Es geht darum, dass personenbezogene Daten veröffentlicht werden (Name + Geburtsdatum + Wohnort). Wäre die Frage ob so etwas wie: “Wir Gratulieren Erika M. zum 80. Geburtstag” ausreichend und möglicherweise im sinne der DSGVO erlaubt wäre. Ich finde es jedenfalls bedenklich, die vollen Infos einfach so zu veröffentlichen. Ist ja nicht so, dass der Enkeltrick nicht auch so schon oft genug funktioniert